Ob aus beruflichen oder privaten Gründen: Ein Zweitwohnsitz kann Vorteile bieten, aber auch mit großem finanziellen Aufwand verbunden sein. In vielen Gemeinden und Städten gelten zudem spezifische Richtlinien hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer, die es zu beachten gilt. Bei uns erhalten Sie praktische Tipps zur Anmeldung und Besteuerung Ihres Nebenwohnsitzes.
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Als Zweitwohnsitz gilt eine Immobilie, die neben Ihrem Hauptwohnsitz wohnlich von Ihnen genutzt wird. Der Hauptwohnsitz wird danach definiert, wo sich der Schwerpunkt Ihrer gesamten Lebensverhältnisse befindet, beispielsweise der Aufenthaltsort Ihrer Familie. Sollten Sie weitere Miet- oder Eigentumswohnungen in Deutschland unterhalten, gelten sie als Nebenwohnungen und sind anzumelden.
Zweitwohnsitz: Voraussetzungen
Bei einem privat genutzten Nebenwohnsitz sollte die Aufenthaltsdauer sechs Monate nicht überschreiten. Unterhalten Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz, greift diese Regel jedoch nicht.
Was gilt als Zweitwohnsitz?
Ein Zweitwohnsitz kann eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes, ein WG-Zimmer für Studenten oder auch ein Ferienhaus sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Eigentümer oder Mieter der Immobilie sind. Jeder Wohnsitz, an dem Sie sich regelmäßig aufhalten und der neben dem Hauptwohnsitz besteht, gilt als Zweitwohnsitz.
Wann lohnt sich ein Zweitwohnsitz?
Ein Zweitwohnsitz kann sich zum Beispiel lohnen, wenn Sie durch die Nähe zu Ihrem Arbeitgeber Fahrtkosten sparen. Die Vor- und Nachteile eines zweiten Wohnsitzes sollten sorgfältig geprüft werden, da er oft mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist. Um am Zweitwohnsitz Kosten zu sparen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob er steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte es sich um eine Dienstwohnung handeln, können Sie die Kosten Ihres Zweitwohnsitzes unter Umständen steuerlich absetzen.
Zweitwohnsitz Vorteile
Ein Zweitwohnsitz zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Sie Ihr Wohnumfeld je nach Bedarf wechseln können. In Ihrem Haus befindet sich beispielsweise der Mittelpunkt Ihres Familienlebens, während Sie sich in der Dienstwohnung auf berufliche Aktivitäten konzentrieren oder einfach am Feriendomizil eine Auszeit nehmen.
Ein Zweitwohnsitz hat jedoch noch weitere Vorteile. Die Kosten einer Dienstwohnung können mit bis zu 1.000 EUR monatlich unter bestimmten Voraussetzungen als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Eine weitere Ersparnis ergibt sich möglicherweise bei Ihrer KFZ-Versicherung. Oft richtet sich die Beitragshöhe nach der jeweiligen Stadt, in der Ihr Fahrzeug gemeldet ist. Ein Vergleich lohnt sich also.
Zweitwohnsitz Nachteile
Ein Zweitwohnsitz kann aber auch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sein. Wägen Sie daher ab, ob die Ersparnisse durch Fahrtkosten und Steuererleichterungen die Ausgaben für den Nebenwohnsitz aufwiegen.
Für den zweiten Wohnsitz fällt je nach Gemeinde oder Stadt gegebenenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer an, die unabhängig vom Einkommen zu zahlen ist. Sie wird anhand der Nettokaltmiete oder der Wohnfläche berechnet.
Außerdem werden eventuell weitere Kosten für Instandhaltung und Internetanschluss fällig. Ein doppelter Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) wird hingegen nicht erhoben, wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile entschieden hat.
Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?
Jeder Wohnsitz in Deutschland ist meldepflichtig. Wenn Sie einen Zweitwohnsitz anmelden möchten, wenden Sie sich an das jeweils zuständige Einwohnermeldeamt. Wie Sie Ihren Zweitwohnsitz anmelden, hängt von der Meldestelle ab. Einige Behörden ermöglichen heute auch eine digitale Anmeldung. Für die behördliche Meldung ist ein Personalausweis erforderlich. Der Nebenwohnsitz ist auch anzumelden, falls Ihr Zweitwohnsitz eine Eigentumswohnung ist. Selbst wenn Sie sich regelmäßig bei einem Freund oder einer Freundin aufhalten, ist dies dem Einwohneramt zu melden.
Der Nebenwohnsitz ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder von bis zu 1.000 EUR fällig werden.
Die Abmeldung vom Zweitwohnsitz erfolgt beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes und sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug stattfinden.
Unterschiede zwischen Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz und Nebenwohnsitz
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz und Nebenwohnsitz? Der wesentliche Unterschied zwischen einem Hauptwohnsitz und einem Zweitwohnsitz besteht darin, welchen Zweck die Wohnung oder das Haus erfüllt. Verbringen Sie mehr als die Hälfte des Jahres mit Ihrer Familie an einem Wohnort, gilt er als Hauptwohnsitz. Alle anderen Immobilien, die Sie zu Wohnzwecken nutzen, gelten dabei als Zweit- oder Nebenwohnsitz. Dienstwohnungen gelten generell als Nebenwohnsitz.
Was bringt ein Zweitwohnsitz?
Ein zweiter Wohnsitz spart als Dienstwohnung Zeit und Kosten auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Ein Nebenwohnsitz kann jedoch auch als Feriendomizil dienen. Sie sparen sich die Suche nach einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung und verbringen spontan einige erholsame Tage an einem Ort, der nach Ihren Bedürfnissen eingerichtet ist. Lange Listen zum Kofferpacken erübrigen sich, da am Zweitwohnsitz in der Regel alles Nötige vorhanden ist.
Wann muss ich eine Zweitwohnungssteuer bezahlen?
Für einen Nebenwohnsitz können in Deutschland Zweitwohnsitz-Steuern fällig werden. Sie werden je nach Gemeinde und Stadt in unterschiedlicher Höhe erhoben. In Berlin beträgt die Zweitwohnungssteuer beispielsweise derzeit 15 % der Nettokaltmiete. In Hamburg fällt die Zweitwohnsitz-Steuer mit 8 % etwas günstiger aus. Bei Eigentumswohnungen wird die Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels zur Berechnung herangezogen. Folgende Personengruppen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit:
- Verheiratete mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhalten
- Bewohner von Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen (wie Altenheime)
- Personen in Haftanstalten
- Personen, die sich nur vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten und bereits in Deutschland gemeldet sind
Wer eine Wohnung als Zweitwohnsitz nutzt, ist daher in vielen Gemeinden und Städten verpflichtet, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Steuerberater, welche Regelungen in Ihrem Falle und Ihrer Gegend gelten.
Wichtiger Hinweis zum Thema Mietrecht und Zweitwohnsitz: Das Landgericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass bei einer Mietwohnung, die als Zweitwohnsitz genutzt wird, keine Zweckentfremdung vorliegt. Eine Kündigung aus diesem Grund durch den Vermieter ist somit nicht rechtmäßig.
Spekulationssteuer beim Zweitwohnsitz
Eine weitere Steuer auf den Zweitwohnsitz, die im Gespräch war, bezog sich auf die Spekulationssteuer. Die Spekulationssteuer wird im Allgemeinen fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn veräußert wird. Selbstgenutzte Immobilien sind davon ausgenommen. Im Jahr 2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass darunter auch Immobilien fallen, die nur vorübergehend vom Eigentümer zu wohnlichen Zwecken genutzt werden. Beim Verkauf einer selbstgenutzten Zweitwohnung fällt daher in der Regel keine Spekulationssteuer an.
Gilt eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz?
Auch eine Ferienwohnung gilt als Zweitwohnsitz, wenn sie nicht vermietet ist. Ausnahmen gelten für Zweitwohnungen im Ausland. Wer einen Zweitwohnsitz im Ausland hat, braucht ihn in Deutschland nicht anzumelden. Sollte der Hauptwohnsitz jedoch im Ausland sein und in Deutschland ein Nebenwohnsitz bestehen, ist dieser meldepflichtig.
Finanzierung eines Zweitwohnsitzes
Der Wunsch nach einem zweiten Wohnsitz oder einer Ferienwohnung ist oftmals groß, allerdings scheitert er meistens an mangelnden finanziellen Mitteln. Eine Möglichkeit, sich diesen Traum zu erfüllen, sowie sich für Planung und Umzug die nötige Zeit zu lassen stellt der Immobilienteilverkauf, eine Unterform der Immobilienverrentung, dar. Es handelt sich dabei um eine flexible, transparente und faire Alternative zu ehemals bekannten Verrentungsmodellen wie der Leibrente. Bei einem Teilverkauf veräußern Sie bis zu 50 % Ihrer Immobilie und erhalten im Gegenzug eine Sofortauszahlung sowie ein ins Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht. Durch die Sofortauszahlung erhalten Sie das nötige Kapital, um sich einen zweiten zusätzlichen Wohnsitz in Ihrer Wunschheimat, beispielsweise in den Bergen oder am Meer, leisten zu können.
Da Sie auch nach dem Teilverkauf weiterhin Mehrheitseigentümer bleiben, können Sie Ihren Hauptwohnsitz wie gewohnt nutzen und gestalten. Ein weiterer Vorteil besteht außerdem darin, dass Sie sowohl an der Wertsteigerung ihrer zum Teil verkauften Immobilie als auch an der Wertsteigerung ihres Zweitwohnsitzes teilnehmen. Sollten Sie außerdem planen, die zum Teil verkaufte Immobilie irgendwann komplett zu verkaufen und den Zweitwohnsitz zu beziehen, profitieren Sie bei Heimkapital vom Rundum-Sorglos-Paket. Bei einem anstehenden Gesamtverkauf übernimmt Heimkapital alle notwendigen Schritte für Sie und steuert den Verkaufsprozess professionell, um den bestmöglichen Preis am Markt zu erzielen.
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Infopaket anfordernFazit: Abwägen und informieren
Ein Zweitwohnsitz bietet den Vorteil, spontan den Wohnort wechseln zu können. Die Kosten einer Dienstwohnung können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Jeder Nebenwohnsitz ist beim Einwohnermeldeamt anzumelden. In vielen Gemeinden und Städten fällt zudem eine Zweitwohnsitzsteuer an. Betreffend der individuellen steuerlichen Situation und der Anmeldung empfiehlt es sich, in jedem Fall professionelle Beratung einzuholen. Auch die Entscheidung, ob sich ein Zweitwohnsitz im jeweiligen Fall lohnt oder nicht, sollte mit Bedacht getroffen werden. Zur Finanzierung eines Zweitwohnsitzes oder diesbezüglichen Umbaumaßnahmen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise der Teilverkauf zur Verfügung. Die auf diesem Wege erhaltene Sofortauszahlung kann nicht nur helfen, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren, sondern kann im ersten Schritt auch überhaupt erst den Erwerb eines Zweitwohnsitzes oder einer Ferienwohnung ermöglichen.
*Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.