Wenn Sie Privateigentümer einer selbstgenutzten, vermieteten oder teilgewerblich genutzten Immobilie samt eigenem Grundstück (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenend-/Reihenmittelhaus) sind und gerne finanziell von Ihrem Grundstück profitieren möchten, bietet sich für Sie das Produkt Grundkapital an. Sie haben durch das Erbbaurecht ein gesichertes Nutzungsrecht für die gesamte Immobilie, bleiben weiterhin Eigentümer des auf dem Grundstück befindlichen Hauses und können unabhängige Entscheidungen treffen.
Der Grundstücksverkauf besteht aus mehreren Schritten. Zunächst können Sie online oder telefonisch ein erstes kostenloses, unverbindliches Angebot anfordern. Dafür müssen Sie nur einige Fragen zu Ihrer Immobilie beantworten und können sich bei Unklarheiten jederzeit an Ihren persönlichen Kundenberater wenden. Nach wenigen Tagen erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot, welches eine erste Wertindikation Ihres Grundstücks sowie die mögliche Höhe Ihrer Sofortauszahlung beinhaltet. Anschließend können Sie online oder telefonisch einen Termin zur Besichtigung Ihres Grundstücks durch einen unabhängigen, zertifizierten Gutachter vereinbaren. Dieser erstellt ein Wertgutachten Ihrer Immobilie, auf Basis dessen Heimkapital Ihnen dann ein finales Angebot unterbreitet. Wenn Sie sich für die Immobilienpartnerschaft mit Heimkapital entscheiden, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen bei einem Notar in Ihrem Einzugsgebiet. Nach der notariellen Übertragung ordnet Heimkapital sofort die Überweisung der Auszahlung an, die innerhalb von wenigen Tagen auf Ihrem Konto eingeht.
Der Grundstückswert ohne das auf dem Grundstück befindliche Gebäude (Ihr Haus) muss für einen Grundstücksverkauf mit Heimkapital mindestens 100.000 € wert sein.
Die Sofortauszahlung orientiert sich am Grundstücks-Verkehrswert, der durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt wird. Der Kaufpreis beinhaltet einen Risikoabschlag auf diesen Verkehrswert, der in der aktuell sehr volatilen Phase am Immobilienmarkt notwendig ist, damit wir Ihnen dennoch ein sehr langfristiges Nutzungsrecht anbieten können.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Höhe der Restschuld darf jedoch Ihre mögliche Sofortauszahlung für das Grundkapital-Produkt zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs nicht überschreiten.
Das Erbbaurecht kann auf Ihren Wunsch hin auf beide Ehe- bzw. Lebenspartner eingetragen werden.
Als Kompensation für Ihr Nutzungsrecht an dem verkauften Grundstück erhält Heimkapital einen vereinbarten Nutzungsbeitrag – die Erbbauzinszahlung. Am besten lässt sich der Nutzungsbeitrag mit einer Mietrate auf das an Heimkapital verkaufte Grundstück vergleichen.
Ja, selbstverständlich. Im Erbfall geht die Immobilie samt Erbbaurecht auf die Erben über. Der Erbbauvertrag wird dann für die vereinbarte Laufzeit von den Erben fortgeführt.
Ja, Sie können die Immobilie samt Erbbaurecht jederzeit weiterverkaufen. Beim Verkauf geht das Erbbaurecht auf den neuen Eigentümer über und Sie erhalten 100% der Verkaufserlöses.
Die Immobilienpartnerschaft ist an das Erbbaurecht geknüpft, welches für eine Laufzeit von 150 Jahren vereinbart wird. Grundsätzlich endet das Erbbaurecht nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung des Erbbauvertrages ist möglich und wird in einem solchen Fall noch vor Ablauf der Laufzeit mit dem Erbbaurechtsgeber vereinbart. Ist keine Verlängerung gewünscht, erlischt das Erbbaurecht. Das Gebäude geht damit in den Besitz des Grundstückseigentümers über, wobei der Grundstückseigentümer verpflichtet ist dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Gebäude zu bezahlen. Die Höhe der Entschädigung wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und richtet sich nach dem aktuellen Markwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Übergangs.
Sollten Sie Ihren Pflichten als Erbbauberechtigter (z.B. Zahlung des Nutzungsbeitrags, Pflege und Instandhaltung der Immobilie, uvm.) nicht ordnungsgemäß nachgehen, hat Heimkapital zudem Anspruch auf den sogenannten Heimfall, bei dem eine schuldrechtliche Rückübertragung des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer gegen eine Entschädigung des Erbbaurechtsnehmers stattfindet.
Im Rahmen des Grundstücksverkaufs wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen und notariell beglaubigt, mit dem Ziel die gemeinsame Zeit der Immobilienpartnerschaft von Anfang an transparent zu regeln. Beispielsweise wird Ihnen die alleinige Nutzung des Grundstücks zugesichert, aber auch die Vermietung der Immobilie ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen zum Erbbaurechtsvertrag erhalten Sie gerne von Ihrem persönlichen Kundenberater.
Heimkapital versteht sich grundsätzlich als stiller Partner an Ihrer Seite. Als Erbbauberechtigter bleiben Sie Eigentümer Ihres Hauses und haben gleichzeitig das volle Nutzungsrecht am Grundstück. Sie haben damit die Kontrolle und können Ihr Haus sowie das Grundstück nach Ihren Wünschen gestalten. Dementsprechend sind Sie aber auch für die laufenden Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen verantwortlich.