Droht die Zwangsversteigerung einer Immobilie, ist die Verzweiflung groß: Wie laufen Zwangsversteigerung von Immobilien ab und wie viel Zeit nimmt der Prozess in Anspruch? Kann ich nach der Zwangsversteigerung in der Immobilie wohnen bleiben und, falls ja, wie lange? Fragen auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Immobilien Zwangsversteigerungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist die Zwangsversteigerung einer Immobilie?
Bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, das dann zur Anwendung kommt, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Zwangsversteigerung der Immobilie soll dann gewährleisten, dass die Gläubiger zu ihrem Recht kommen und ihr Geld trotz Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ganz oder zumindest teilweise erhalten.
Eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie droht Ihnen als Eigentümer dann, wenn Sie beispielsweise die Kreditraten für Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Geschäftshaus oder Ihr Grundstück nicht mehr zahlen können. Auch im Fall einer Privatinsolvenz können die Gläubiger beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung einer Immobilie beantragen. Durch ein Verkehrswertgutachten wird vor Beginn der Zwangsversteigerung der Immobilie der aktuelle Verkehrswert ermittelt. Vom Versteigerungserlös werden die Verfahrenskosten abgezogen. Der Rest wird dazu genutzt, offene Schulden zu begleichen.
2. Immobilien Zwangsversteigerungen: der Ablauf Schritt für Schritt
Die Zwangsversteigerung von einem Haus oder die Zwangsversteigerung einer Wohnung bietet Kaufinteressenten die Möglichkeit, ein Objekt unter Wert zu erwerben. Dabei gilt: Die Zwangsversteigerungen von Immobilien sind öffentlich zugänglich und jeder voll geschäftsfähige Interessent über 18 kann mitbieten. Informationen über anstehende Zwangsversteigerungen von Immobilien inklusive Orts- und Terminangaben werden auf dem Justizportal des Bundes oder des jeweiligen Landes veröffentlicht.
Sobald die Zwangsversteigerung der Immobilie eröffnet wurde, können Kaufinteressenten Gebote abgeben, wobei das Gebot mit dem höchsten zugelassenen Betrag den Zuschlag erhält. Beträgt das höchste Gebot weniger als 70 Prozent des ermittelten Verkehrswertes, kann der Gläubiger beantragen, dass der Zuschlag nicht erteilt wird. Bei einem Höchstgebot, das mehr als 50 Prozent unter dem Verkehrswert liegt, wird der Zuschlag zum Schutz der Rechte des Eigentümers grundsätzlich nicht erteilt. Kommt es zum Zweittermin für die Zwangsversteigerung der Immobilie, sind diese Regeln allerdings nicht mehr gültig.
Der Kaufinteressent, der bei der Zwangsversteigerung der Immobilie den Zuschlag erhält, wird noch vor Ort zum neuen Eigentümer erklärt. Von diesem Zeitpunkt an hat er in der Regel sechs Wochen Zeit, um den Kaufpreis an das zuständige Amtsgericht zu zahlen - zuzüglich einer Gebühr in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises, die für Grundbucheintragungen fällig werden. Der gesamte Prozess der Zwangsversteigerung einer Immobilie nimmt je nach Region etwa neun bis 24 Monate in Anspruch.
3. Was geschieht bei einer Immobilien Zwangsversteigerung mit dem Wohnrecht?
Durch die Zwangsversteigerung einer Immobilie kann das Wohnrecht erlöschen. Es Es bleiben nur solche Rechte bestehen, deren Rang im Grundbuch höher eingetragen ist als das des Grundpfandrechts. In dem Fall, dass das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung einer Immobilie erlischt, erhält der Wohnberechtigte jedoch eine Abfindung. Diese wird aus dem Versteigerungserlös gezahlt und bemisst sich an einer Vergleichsmiete sowie an der durchschnittlich verbleibenden Lebenszeit des Wohnberechtigten.
4. Vor der Zwangsversteigerung einer Immobilie schützen: Teilverkauf
Der Teilverkauf ist eine attraktive Alternative zu anderen Modellen der Immobilienverrentung - etwa zum Verkauf mit Leibrente oder zur Umkehrhypothek. Es handelt sich jedoch nicht nur um eine Form der Altersvorsorge, der Teilverkauf kann Eigentümer bei einer drohenden Zwangsversteigerung auch effektiv vor dem Verlust der Immobilie und des Wohnrechtes schützen.
Doch was genau ist eigentlich ein Teilverkauf? Im Grunde verkaufen Sie einen Teil Ihres Eigentums zum aktuellen Marktwert - zum Beispiel 20, 30 oder 50 Prozent. Der Rest bleibt in Ihrem Besitz. Der Käufer fungiert ab sofort als stiller Teilhaber der Immobilie, während Sie weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie vermieten können. Im Grundbuch wird Ihnen zu Ihrer Sicherheit ein Nießbrauchsrecht eingetragen. Sie können so eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie abwenden, müssen dabei weder ihre Immobilie gesamt an ein Bieter unter Marktwert verkaufen
Und können weiterhin zu Hause wohnen bleiben. Sie haben sogar die Möglichkeit eines Rückkaufs des teilverkauften Anteils.
5. Teilverkauf Schritt für Schritt
Bevor ein Teilverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung durchgeführt werden kann, muss der Immobilienwert durch einen unabhängigen Gutachter bestimmt werden. Anschließend entscheiden Sie als Eigentümer wie viel Prozent Sie verkaufen möchten beziehungsweise wie viel Geld Sie benötigen.
Nach Vertragsabschluss folgt der Eintrag des Nießbrauchsrechts im Grundbuch und Sie erhalten die vereinbarte Sofortauszahlung. Der neue Miteigentümer erhält eine relativ geringe monatliche Nutzungsgebühr, deren Höhe sich am Kaufbetrag orientiert und bei Heimkapital sogar flexibel an Ihre Situation angepasst werden kann und teilweise auch bis zu 0€ gesenkt werden kann.
6. Vorteile eines Teilverkaufs im Überblick
Ein Immobilien Teilverkauf ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden, die wir nachfolgend noch einmal detailliert für Sie aufzeigen möchten. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Teilverkauf haben, kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unseren Immobilien Zwangsversteigerungen Erfahrungen sowie von unserem Fachwissen zum Thema Teilverkauf.
Vorteil 1: Flexibilität: Sie entscheiden über Verkauf, Rückkauf, Vererbung
Vorteil 2: Vermögensbildung: Sie partizipieren weiter an steigenden Immobilienpreisen
Vorteil 3: Sicherheit: Ihr Nießbrauchrecht ist durch Eintragung im Grundbuch gesichert
Vorteil 4: Kontrolle: Sie entscheiden über Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
Vorteil 5: Individualität: Sie entscheiden über die Höhe des monatlichen Nutzungsbeitrags
Vorteil 6: Erbfall: Für Ihre Erben ist bereits im Vorfeld alles geregelt, keine Punkte bleiben offen
Rund-um-sorglos-Paket: Bei einem späteren Verkauf erzielen wir den höchstmöglichen Preis für Sie
7. Fazit: Lassen Sie sich beraten!
Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, droht die Zwangsversteigerung seiner Immobilie. Zwar ist die Summe der gesamten Immobilie oft höher als die Höhe der auszuzahlenden Schulden, dennoch kommt ein Gesamtverkauf ein damit einhergehender Umzug für viele Menschen nicht in Frage. Der Teilverkauf der Immobilie mit Eintragung eines Nießbrauchsrechts ist eine gute Möglichkeit, um sich bei einer Immobilien Zwangsversteigerung vor der Zwangsräumung zu schützen.
Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der in puncto Teilverkäufe und Immobilienrettung viele Erfahrungen vorzuweisen hat und Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung legt. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen