Die eigene Immobilie ist für viele eines der großen Ziele im Leben und häufig wird jahrelang auf das Eigenheim hingearbeitet. Umso mehr möchte man auch die Rente in den eigenen vier Wänden verbringen und bei finanziellen Engpässen oder anstehenden kostspieligen Umbauten nicht gezwungen sein zu verkaufen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Modellen der Immobilienverrentung, mit denen ein Gesamtverkauf umgangen werden kann. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen der Gesamtverkauf der Immobilie die richtige Lösung ist. Beispielsweise wenn der Wunsch besteht, näher bei den Kindern und Enkelkindern zu wohnen. In solch einem Fall gilt es, einen geeigneten Käufer zu finden und den Hausverkauf abzuwickeln. Aber wie viel ist das Haus tatsächlich wert? Wo finde ich geeignete Käufer? Wie vermarkte ich die Immobilie? Bei der Beantwortung dieser Fragen ist guter Rat im buchstäblichen Sinne teuer: Beim Verkauf über einen Makler profitieren Immobilieneigentümer von dessen Fachkompetenz gegen die Zahlung einer Vergütung, der sogenannten Verkäuferprovision. Sehen wir uns im Folgenden genauer an, worum es sich dabei handelt.
Was ist eine Verkäuferprovision und was ist der Unterschied zur Maklerprovision?
Ein Makler, der eine Immobilie erfolgreich verkauft, erhält in der Regel eine Provision für den Verkauf. Die vom Verkäufer an den Makler gezahlte Vergütung wird als Verkäuferprovision, Verkäufercourtage oder Innenprovision bezeichnet. Die vom Käufer gezahlte Provision wird dementsprechend als Käuferprovision, Käufercourtage und Außenprovision bezeichnet.
Mit dem Begriff Maklerprovision bezeichnet man allgemein die Vergütung, die an den Makler zu zahlen ist. Die Verkäuferprovision wird ebenfalls an den Makler gezahlt, der Begriff stellt aber klar, dass es sich um den Teil der Provision handelt, der vom Verkäufer gezahlt wird.
Gibt es gesetzliche Vorgaben für die Verkäuferprovision?
In der Vergangenheit war es häufig so, dass die Vergütung des Maklers vom Käufer alleine getragen wurde, auch wenn dieser – was der Regelfall ist – vom Verkäufer beauftragt wurde. Eine Verkäuferprovision an den Makler gab es also häufig gar nicht. Im Jahr 2020 hat der deutsche Gesetzgeber dieser Praxis jedoch mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ einen Riegel vorgeschoben.
Dieses Gesetz, das am 23. Dezember 2020 in Kraft trat, legt fest, dass beide Parteien die Provision jeweils zur Hälfte tragen. Wurde der Makler von einer Partei alleine beauftragt, kann diese die andere Partei zwar nach wie vor zur Zahlung der Provision verpflichten, diese Zahlung darf jedoch maximal so hoch sein, wie die von ihm selbst geleistete Zahlung. Eine im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Abweichung von dieser Regelung ist laut dem Gesetz unwirksam.
Die Verkäuferprovision für den Makler ist grundsätzlich frei verhandelbar, der Gesetzgeber macht keine Angaben zur Höhe der Provision. Grundsätzlich bewegt sich die Gesamtprovision aber zwischen 5,95 und 7,14 Prozent je nach Bundesland. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften darf die Käuferprovision aber maximal die Hälfte der Gesamtprovision betragen. Der Spielraum bei der Verhandlung der Provision hängt jedoch auch von der individuellen Nachfrage ab – Verkäufer mit einem Objekt in einer sehr begehrten Lage haben in der Regel eine bessere Position bei der Verhandlung. Dann ist es möglich, dass die Verkäuferprovision niedriger als im Durchschnitt üblich ausfällt. Bei schwieriger zu verkaufenden Objekten hingegen ist der Verkäufer in einer ungünstigeren Position, wodurch die Verkäuferprovision eher höher ausfallen wird.
Wann fällt eine Verkäuferprovision an?
Damit eine Verkäuferprovision fällig wird, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Makler wurde vom Verkäufer beauftragt
- Die Immobilie wird erfolgreich über den Makler verkauft
Es ist also grundsätzlich möglich, dass der Immobilienverkauf über einen Makler ohne Verkäuferprovision abgewickelt wird. Dies ist der Fall, wenn der Käufer den Makler beauftragt, ein geeignetes Objekt für ihn zu finden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass der Käufer die Maklergebühren alleine trägt und keine Innenprovision, sondern nur eine Außenprovision gezahlt wird.
Hat der Makler keinen Erfolg beim Verkauf der Immobilie, muss der Verkäufer ebenfalls keine Provision bezahlen.
Wird beim Teilverkauf eine Verkäuferprovision berechnet?
Beim Immobilien-Teilverkauf wird ein Anteil an einer Immobilie an einen Teilkauf-Anbieter verkauft. Der Teilverkäufer bleibt dabei Haupteigentümer und erhält ein Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Damit ist es weiterhin möglich, die Immobilie wie gewohnt zu bewohnen, sie zu vermieten und über sämtliche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen selbst zu entscheiden. Da der Teilverkauf Haus oder der Wohnung an einen professionellen Immobilienpartner erfolgt, ist die Beauftragung eines Maklers nicht erforderlich und es fällt somit keine Verkäuferprovision an.
Sollten Sie sich am Ende der Partnerschaft für einen Gesamtverkauf entscheiden, kümmert sich Heimkapital im Rahmen des Rundum-sorglos-Paket um alle erforderlichen Schritte und steuert den Verkaufsprozess professionell, um den bestmöglichen Preis am Markt zu erzielen. Auch in diesem Falle fallen für Sie demnach keine weiteren Kosten oder Maklergebühren an.
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Infopaket anfordernWelche Vorteile hat die Verkäuferprovision?
Die Verkäuferprovision wird in Abhängigkeit vom Verkaufspreis einer Immobilie berechnet. Da es sich dabei praktisch immer um sehr hohe Summen handelt, kann der Betrag zunächst erschrecken. Manche verzichten daher vielleicht sogar auf einen Makler und vermarkten ihre Immobilie lieber selbst. Ein solches Vorgehen ist aber in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, denn aus der vermeintlichen Ersparnis wird schnell eine Kostenfalle.
Ein Makler ist Experte auf dem Immobilienmarkt. Wer beim Immobilienverkauf einen Makler hinzuzieht, profitiert von dessen Expertenwissen und kann in der Regel mit einem schnelleren Verkauf rechnen. Die Verkäuferprovision hat dabei mehrere Vorteile. Zunächst ist anzumerken, dass der Makler nur eine Verkäuferprovision erhält, wenn es auch tatsächlich zum Verkauf kommt. Damit handelt der Makler automatisch im Interesse des Verkäufers. Außerdem hängt die Höhe der Provision vom Verkaufspreis ab, das heißt, je höher der erzielte Preis, umso höher ist die Verkäuferprovision. Ein möglichst hoher Verkaufspreis liegt also ebenfalls im Interesse des Maklers.
Fazit: In den meisten Fällen lohnt sich die Beauftragung eines Maklers
Die Verkäuferprovision nimmt beim Immobilienverkauf einen nicht unerheblichen Teil der Verkaufsnebenkosten ein. Allerdings ist ein Makler mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen auf dem Immobilienmarkt für Immobilieneigentümer ohne eigene Fachkenntnis in vielen Fällen unverzichtbar. Durch eine realistische Einschätzung der Nachfragesituation sowie eine geeignete Vermarktung sorgt der Makler dafür, dass der Verkauf nicht unter dem Wert erfolgt. Gleichzeitig unterstützt er den Verkäufer über den ganzen Verkaufsprozess hinweg, nimmt diesem viele Aufgaben ab und gewährleistet eine sorgenfreie Abwicklung für den Verkäufer. Bevor Sie sich allerdings für einen Gesamtverkauf und einen Umzug aus den gewohnten eigenen vier Wänden entscheiden, empfiehlt es sich, zunächst Alternativen wie den Teilverkauf zu prüfen. Auf diese Weise können Sie das in der Immobilie gebundene Kapital freisetzen und gleichzeitig weiterhin zuhause wohnen bleiben.
* Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.