Notarkosten Hausverkauf - Alle wichtigen Infos auf einer Seite

Beim Hausverkauf machen auch die Notarkosten einen Teil der Gesamtkosten aus. In diesem Artikel erfahren Sie alles darüber.

Inhaltsverzeichnis

    Senioren Paar und Notar beim Hausverkauf

    Beim Hausverkauf machen auch die Notarkosten einen Teil der Gesamtkosten aus. Der Kaufvertrag über ein Grundstück beziehungsweise eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. So entstehen Notarkosten beim Hausverkauf. Auch wenn Sie ein Haus kaufen, ist der Notar immer beteiligt. Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Sind die Notarkosten beim Hausverkauf bezogen auf den Kaufpreis immer gleich oder gibt es zwischen den Notaren Unterschiede? Im Folgenden sind diese Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt.

    Grundsätzliches zu den Notarkosten beim Hausverkauf

    Notare haben bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften eine besondere Position. Damit Kaufverträge über Immobilien wirksam werden, müssen sie vom Notar beurkundet werden. Der Notar wird dabei als Amtsperson tätig. Das bedeutet, die Notarkosten beim Hausverkauf ergeben sich aus der Gebührenordnung für Notare. Die Bezugsgröße für die Notarkosten beim Hausverkauf ist der Kaufpreis. Im Rahmen der gesetzlichen Gebühren erhebt der Notar beim Hauskauf Kosten von 1,5-2 % des Kaufpreises.

    Auch mögliche Löschungen bestehender Grundbucheinträge können zusätzliche Kosten verursachen. Die Notarkosten sind bei jedem Notar gesetzlich festgelegt. Hier ergeben sich auch keine regionalen Unterschiede. Das macht beim Hauskauf die Kosten für den Notar berechenbar. Es stehen für die Notarkosten beim Hausverkauf Rechner im Internet zur Verfügung, mit denen Sie sich ein Bild über die anfallenden Kosten machen können. Vor dem Termin mit dem Notar sollten Sie außerdem überprüfen, dass Sie alle nötigen Unterlagen dabei haben.

    Hausverkauf: Wer zahlt den Notar?

    Gegenüber dem Notar haften beide Vertragsparteien für die Notarkosten beim Hausverkauf. In der Regel trägt jedoch der Käufer die eigentlichen Notarkosten. Entstehen zusätzliche Kosten zum Beispiel durch die Löschung von Belastungen, übernimmt diese bei einem Gesamtverkauf der Immobilie regelmäßig der Verkäufer. Es können aber auch jederzeit abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden. Es ist wichtig, dass der Verkäufer die Bonität des Käufers sorgfältig vor Abschluss des Vertrages prüft. Sollte später der Verkauf rückabgewickelt werden müssen, können bei jedem Vertrag und Notar unterschiedliche Regelungen gelten.

    Notargebühren beim Hausverkauf – Bemessungsgrundlage Kaufpreis

    Den wesentlichen Teil der Notarkosten beim Hausverkauf machen die Kosten aus, die sich direkt am Kaufpreis orientieren. Diese Kostenanteile bestehen aus den beiden Kostenpunkten:

    • Notarkosten im engeren Sinne: 1,5-2 % des Kaufpreises
    • Grundbuchkosten: 0,5 % des Kaufpreises

    Interessant ist, dass es unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für die Definition des Kaufpreises bei den Notarkosten und den Grundbuchkosten gibt. Während für die Berechnung der eigentlichen Notarkosten der gesamte Kaufpreis einschließlich möglicherweise mitverkauften Zubehörs zugrunde gelegt wird, ist das bei den Grundbuchgebühren anders. Beim Grundbuchamt zählt nur der Grundstückswert ohne mitverkauftes Zubehör. Diese Bemessungsgrundlage ist auch maßgeblich für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen sind relevant, um die Zusammenstellung der Notarkosten beim Hausverkauf nachvollziehen zu können.

    Im Zuge der gesamten Abwicklung eines Kaufvertrages entstehen eine ganze Reihe unterschiedlicher Kosten Es handelt sich dabei aber nicht nur um Kosten für den Notar, sondern beispielsweise auch noch zusätzliche Gebührenanteile beim Grundbuch.

    Exkurs:
    Hier ist Vorsicht geboten - manchmal versuchen Vertragsparteien die Notarkosten beim Hausverkauf zu drücken, indem ein geringerer Kaufpreis beurkundet als tatsächlich gezahlt wird. Das ist keine legale Vorgehensweise, weil auf diese Weise auch die Grunderwerbsteuer gedrückt wird. Zivilrechtlich handelt es sich bei einem solchen Geschäft um ein Scheingeschäft und ist somit nichtig. Diese Vorgehensweise kann auch strafrechtliche Folgen haben, da hier Steuer- und Notarkosten hinterzogen werden.

    Die Zusammensetzung der Notarkosten beim Hausverkauf

    Der Notar stellt Ihnen eine umfassende Aufstellung der entstandenen Kostenpunkte in der Abrechnung zur Verfügung.

    Dort finden Sie üblicherweise folgende Punkte:

    • Kosten für die Protokollierung ihres Kaufvertrages
    • Kosten für die Eintragung sowie Löschung möglicher Grundschulden
    • Kosten für die Bestellung von Grundschulden einschließlich der Vollstreckungsklausel
    • Kosten für die mögliche Eintragung oder Löschung einer Auflassungsvormerkung
    • Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch
    • Gebühren für den Vollzug des Kaufvertrages
    • Mögliche weitere Kosten im Zusammenhang mit Abwicklungstätigkeiten bei dem Grundstückskauf

    Sie können daran sehen, dass es für die Notarkosten beim Hausverkauf auch darauf ankommt, womit Sie den Notar beauftragen. Der Kaufvertrag muss in jedem Fall vom Notar beurkundet werden, und es entstehen Kosten für die Grundbucheinträge.

    Notarkosten bei besonderen Gestaltungen

    Abgesehen vom klassischen Gesamtverkauf eines Hauses gibt es noch andere Immobilientransaktionen bei denen ein Notar benötigt wird. Bei einem Immobilien Teilverkauf, einer Unterform der Immobilienverrentung wird nur ein Teil einer Immobilie verkauft, der aber durch ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht weiterhin wie gewohnt genutzt werden kann.

    Bei seriösen Anbietern wie Heimkapital ist die gesamte professionelle Steuerung des Teilverkaufs inkludiert, sodass die Notarkosten auch übernommen werden. Dadurch müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

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    Beispiele für Notarkosten beim Hausverkauf

    Eine Kostenabrechnung des Notars kann beispielsweise so aussehen:

    Der Kaufpreis beträgt 200.000 EUR

    • Kostenpunkt Beurkundung des Kaufvertrages (doppelter Satz 20/10) 1.070 EUR für den Notar
    • Kostenpunkt Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch (einfacher Satz 10/10) 535 EUR für das Grundbuchamt
    • Vollzug des Kaufes (halber Satz 05/10 267,50 EUR für den Notar
    • Zusätzlich fällt noch die Mehrwertsteuer an..

    Um sich bereits im Vorfeld ein Bild von den Notarkosten beim Hausverkauf zu machen, eignen sich sich die Notarkosten Rechner im Netz. Außerdem gehört die Beratung zu den Kosten zu den Pflichten des Notars.

    Fazit: Notarkosten beim Hausverkauf sind berechenbar

    Notarkosten, die bei einem Hausverkauf entstehen, sind gesetzlich festgelegt und jederzeit einsehbar. Sie können nicht regional variieren. Dadurch lassen sie sich im Vorfeld berechnen und dementsprechend planen. In der Regel trägt der Käufer den Hauptanteil der Notarkosten beim Hausverkauf.

    Die Mitarbeit des Notars ist unverzichtbar für jeden Hausverkauf und dementsprechend sind die hier anfallenden Kosten nötig, wenn man ein Haus verkaufen will. Das gilt auch für Teilverkäufe oder Rechte, die zu ihren Gunsten ins Grundbuch eingetragen werden. Sobald das Grundbuchamt beteiligt ist – das ist bei jedem Verkaufsvorgang über Grundstücke sowie auch bei der Eintragung bestimmter Rechte in das Grundbuch der Fall – entstehen außerdem noch Grundbuchgebühren. Die Kosten werden entweder vom neuen Eigentümer oder neuen Miteigentümer getragen, oder lassen sich jederzeit berechnen, sodass Sie alles planen können.

    *Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen