Oft wird über Betreuungsverfügungen gesprochen, ohne, dass allen Menschen überhaupt klar ist, was genau es mit diesem Begriff auf sich hat. Im folgenden erfahren Sie alles über die Grundlagen, Vorteile und Nachteile von Betreuungsverfügungen und alles, was Sie sonst darüber wissen sollten.
Grundsätzlich ist eine Betreuungsverfügung dann von Bedeutung, wenn Menschen aufgrund unterschiedlichster Ursachen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. In der Verfügung wird dann geregelt, wer die betroffene Person betreuen soll, außerdem werden darin auch ihre Vorstellungen und Wünsche festgehalten.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Damit eine Betreuungsverfügung gültig ist, muss sie von einer Person bei vollem Bewusstsein und voller Entscheidungsfähigkeit verfasst werden.
Hier regelt sie, was geschehen soll, wenn sie einmal nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über ihr Leben zu treffen. Dabei ist das Alter völlig unbedeutend, Unfälle beispielsweise können Menschen jeden Alters beeinträchtigen. Dann muss über anstehende Maßnahmen und Operationen oder über die Verlegung in ein Pflegeheim entschieden werden. Deshalb empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung bereits in jungen Jahren zu verfassen. Hier regeln Sie, wer im Fall der Fälle für Sie wichtige Entscheidungen trifft. Zudem halten Sie in der Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Ihre Vorstellungen und Wünsche fest, an denen sich der Entscheidungsträger orientieren soll. So kann auch ein völlig fremder – etwa ein durch das Betreuungsgericht bestellter Betreuer – so für Sie handeln, wie Sie dies bei vollem Bewusstsein tun würden.
Welche Funktion erfüllt eine Betreuungsverfügung und was regelt sie?
In dem Schriftstück regeln Sie, wer Sie betreuen soll und wie die Betreuung auszusehen hat. Möchten Sie von einer bestimmten Person nicht betreut werden, können Sie auch dies hier mitteilen. Dabei gibt es grundlegende Themen, die Sie ansprechen sollten, wie medizinische Eingriffe, die Sie erlauben oder nicht erlauben, oder Ihren Wohnort. Gleichzeitig können Sie so sehr ins Detail gehen wie Sie möchten, um beispielsweise festzulegen, ob in Ihrem Namen zu besonderen Anlässen Geschenke an Ihre Liebsten versendet werden sollen. Nehmen Sie sich Zeit und halten Sie alles fest, was Ihnen am Herzen liegt. Dadurch legen Sie fest, dass Ihr die Entscheidungen für Sie genauso trifft, wie Sie es tun würden. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung verfassen.
Ihr Betreuer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an Ihre Wünsche zu halten und sie umzusetzen. Abweichen kann er davon nur, wenn ihm die Erfüllung nicht möglich ist oder der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig wäre. Das Betreuungsgericht überprüft die Arbeit des Betreuers und kontrolliert, ob er die Vorgaben der Verfügung umsetzt. Mit ihr stellen Sie sicher, dass Sie auch im Falle der Betreuung ein Leben nach Ihren Vorstellungen und Wünschen führen können.
Welche Vorteile hat die Betreuungsverfügung?
Ihre Betreuungsverfügung bindet das Gericht und den Betreuer, da beide versuchen müssen, Ihren Wünschen nachzukommen. Im Inhalt der Verfügung sind Sie relativ frei – Sie können hier alles festhalten, was in Ihrem Namen geschehen soll. Voraussetzung für die Umsetzung ist dabei, dass sie möglich und nicht mit unverhältnismäßig großem Aufwand oder Kosten verbunden ist. Ihr Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichts und muss zunächst die Betreuungsvollmacht beantragen. Dies erhöht Ihren Schutz und soll die Umsetzung Ihrer Verfügung sicherstellen.
Welche Nachteile hat die Betreuungsverfügung?
Die Verfügung ist letztlich nur eine Empfehlung an das Gericht, das versucht, Ihre Wünsche und Äußerungen in der Verfügung umzusetzen. Hat es gute Beweggründe, so kann es auch von Ihren Vorgaben abweichen oder diese überhaupt nicht umsetzen. Verfassen Sie eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung, hat das Gericht auf die Vollmacht keinen Einfluss. Sie wird dem Bevollmächtigten direkt ausgehändigt und dieser unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle. Daher muss er nicht erst die Betreuungsvollmacht beantragen, sondern darf sofort für Sie tätig werden. Deswegen sollten Vollmachten auch nur an Personen ausgestellt werden, denen Sie vertrauen, da dadurch das Gericht keinen Einfluss mehr nehmen kann.
Welcher Form bedarf eine wirksame Betreuungsverfügung?
Die Verfügung kann formlos ergehen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Willen mündlich äußern können und damit eine wirksame Erklärung abgeben. Eine mündliche Äußerung lässt sich allerdings nur schwer nachweisen, besonders dann, wenn sie vor Jahren oder Jahrzehnten abgegeben wurde. Verfassen Sie daher Ihre Verfügung am besten schriftlich, damit Ihre Wünsche umfassend berücksichtigt werden können.
Wer muss eine Betreuungsverfügung unterschreiben?
Die Betreuungsverfügung muss von der Person unterschrieben werden, deren Betreuungssituation geregelt wird. Verfassen Sie das Schriftstück also für sich selbst, unterschreiben nur Sie es. Dabei sollten Sie für die Gültigkeit der Unterschrift auch Datum und Ort angeben. Erstellen Sie eine gemeinsame Verfügung für sich und eine andere Person, beispielsweise für sich und Ihren Partner oder Ihre Partnerin, müssen Sie beide unterschreiben.
Wer beglaubigt eine Betreuungsverfügung?
Um Zweifeln in Hinblick auf die Echtheit Ihrer Unterschrift vorzubeugen, können Sie Ihre Unterschrift durch die zuständigen Betreuungsbehörden oder durch einen Notar beglaubigen lassen. Dies ist allerdings nicht verpflichtend sondern dient nur zu Ihrer zusätzlichen Sicherheit.
Wer bekommt letztlich die Betreuungsverfügung?
Zunächst hinterlegen Sie Ihre Betreuungsverfügung selbst an einem sicheren Ort. Wird eine Betreuung für Sie notwendig, erhält das Gericht Ihre Verfügung, um anhand dessen Ihre Betreuung zu regeln. Ein Betreuer muss daher die Betreuungsvollmacht beim Amtsgericht beantragen. Anders verhält sich dies bei der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht: Sie wird dem Bevollmächtigten direkt ausgestellt.
Wo wird die Betreuungsverfügung hinterlegt?
Hinterlegen Sie die Verfügung am besten an einem sicheren Ort, an dem sie aber gleichzeitig gut aufgefunden werden kann. Gängig ist die Aufbewahrung in einer Schreibtischschublade oder in einem entsprechend markierten Aktenordner. Zudem sollten Sie einen Hinweis auf den Ort der Verfügung in Ihrem Portemonnaie hinterlegen, damit das Betreuungsgericht sie finden kann. Sie können den Ort auch einer Person, der Sie vertrauen, mitteilen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundes-Notar-Kammer registrieren zu lassen. Hier können Sie angeben, dass Sie das Schriftstück verfasst haben und wo es sich befindet. Für die Registrierung wird zwar eine kleine Gebühr fällig, dafür prüft aber das Betreuungsgericht das Vorsorgeregister und ob Sie hier Anmerkungen zur Verfügung hinterlegt haben. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Betreuungsverfügung gefunden und berücksichtigt wird.
Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht - was sind die Unterschiede?
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung legen fest, was geschieht, wenn Sie Unterstützung bei der Regelung Ihrer wichtigen Angelegenheiten benötigen. Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine bestimmte Person direkt, die festgelegten Handlungen für Sie vornehmen zu können. Ein Umweg über ein Gericht ist hier nicht notwendig. Im Rahmen einer Betreuungsverfügung bestimmt das Betreuungsgericht Ihren Betreuer. Mit der Betreuungsverfügung können Sie das Gericht dazu anweisen, welche Person es wählen bzw. nicht wählen soll.
Darüber hinaus kontrolliert das Gericht den Betreuer und überprüft, ob er sich an den Inhalt der Betreuungsverfügung hält. Der Bevollmächtigte unterliegt jedoch keiner Kontrolle, weshalb Sie die Vorsorgevollmacht nur an Personen ausstellen sollten, denen Sie vertrauen.
Die Betreuungsverfügung ist formlos gültig; die Vollmacht hingegen muss schriftlich verfasst werden. Geben Sie hier Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift an und unterschreiben Sie das Dokument unter Angabe des Datums und des Ortes.
Die Vorsorgevollmacht können Sie entweder als Generalvollmacht oder als Vollmacht für bestimmte Bereiche ausstellen. Die Generalvollmacht erlaubt den Bevollmächtigten, Sie grundsätzlich in allen Angelegenheiten zu vertreten. Dies macht das Tätigwerden für den Bevollmächtigten einfacher, birgt für Sie aber auch ein höheres Risiko. Mit der Vollmacht für bestimmte Bereiche können Sie das Handeln des Bevollmächtigten eingrenzen, zum Beispiel auf die Verwaltung Ihres Vermögens. Ein Betreuer wird dagegen grundsätzlich in all Ihren Angelegenheiten tätig. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie jedoch die Art und Weise des Tätigwerdens regeln.
Es ist auch möglich, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung gemeinsam auszustellen. Dies ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Ihre Vorsorgevollmacht nicht die vorgegebene Form erfüllt und deshalb unwirksam ist oder Sie während der Unterzeichnung nicht mehr geschäftsfähig waren.
Was sollte man noch über die Betreuungsverfügung wissen?
Legen Sie in Ihrer Betreuungsverfügung fest, wer Sie betreuen soll, wird die von Ihnen gewählte Person nicht automatisch und sofort Ihr Betreuer. Ein Betreuer wird immer erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung tätig. Bei seiner Wahl berücksichtigt das Gericht Ihre Verfügung und die darin geäußerten Wünsche.
Während der Unterzeichnung Ihrer Betreuungsverfügung müssen Sie nicht voll geschäftsfähig sein. Geschäftsfähig sind Sie, wenn Sie volljährig sind und Sie Ihre Geschäftsfähigkeit nicht aufgrund eines Unfalls oder einer psychischen Erkrankung verloren haben. Unterzeichnen Sie die Verfügung, während Sie geschäftsunfähig oder nur teilweise geschäftsfähig sind, ist sie trotzdem gültig. Dies kann allerdings zu Beweisproblemen führen: Erfährt das Gericht, dass Sie während des Verfassens nicht mehr (ganz) geschäftsfähig waren, kann es Zweifel an dem Inhalt entwickeln. Hier empfiehlt es sich also, die Verfügung bei voller Geschäftsfähigkeit aufzusetzen, um sicherzugehen, dass der Inhalt vollständig umgesetzt wird.
Heute schon an morgen denken - auch bei der Immobilie
Einige Immobilienbesitzer sorgen sich beim Aufstellen der Betreuungsverfügung darüber, was mit Ihrer Immobilie passiert, falls sie sich nicht mehr selbst darum kümmern können. Besonders bei einem notwendigen Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ist die finanzielle Belastung sowohl für sich selbst, als auch für Angehörige oft hoch. In vielen Fällen fällt die Entscheidung dann notwendigerweise darauf, die Immobilie zu verkaufen, wobei Ihr Betreuer dann für den Verkauf verantwortlich ist. Eine alternative Lösung ist es, sich bereits frühzeitig einen Immobilienpartner an die Seite zu holen, der auch bei einem Verkauf die gleichen Interessen vertritt wie Sie. Immer mehr Immobilienbesitzer entscheiden sich für einen Immobilien Teilverkauf, eine Unterform der Immobilienverrentung. Dadurch lösen Sie zusätzlich vorzeitig finanzielle Mittel aus Ihrer Immobilie: Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie an einen Anbieter, der Ihnen dagegen den Wert dieses Anteils auszahlt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Sie Ihre Immobilie weiterhin vollumfänglich nutzen können, und Sie sich im Falle eines Verkaufes um nichts kümmern müssen. Wenn es zu einem Verkauf kommt, ist der Teilverkaufsanbieter als Miteigentümer natürlich genau wie Sie an einer möglichst hohen Summe interessiert.
Für Sie ändert sich also nach dem Immobilien Teilverkauf zunächst nichts: Dank eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchsrechts bleiben Sie weiterhin in Ihrem bekannten Umfeld wohnen, sind Mehrheitseigentümer Ihrer Immobilie und haben sogar durch den Teilverkauf deutlich mehr Geld zur Verfügung, wodurch eine unerwartet aufkommende Notwendigkeit eines Gesamtverkauf durch einen Betreuer eventuell zuvorkommen werden kann. Der wichtigste Punkt ist jedoch das Rundum Sorglos Paket, welches professionelle Anbieter wie Heimkapital anbieten. Dadurch haben Sie in jedem Fall die Gewissheit, dass sich jemand um den Verkauf kümmert, der genau die gleichen Interessen wie Sie verfolgt.
Fazit zu Vorsorgevollmacht und Betreuer
Mit einer Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin selbstbestimmt leben können, auch wenn Sie Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen benötigen. Hier legen Sie fest, was Ihr Betreuer für Sie erledigen soll und auf welche Weise er Ihren Vorstellungen nachkommen soll. Die betreuende Person wird allerdings letztlich nicht von Ihnen selbst, sondern von dem Betreuungsgericht ausgewählt. Zunächst muss daher Ihr Betreuer die Betreuungsvollmacht beim Amtsgericht beantragen. Stellen Sie daher sicher, dass das Gericht von Ihrer Verfügung erfährt und ihren Inhalt berücksichtigen kann. Verfassen Sie Ihre Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht hierfür in schriftlicher Form und hinterlegen Sie erstere an einem Ort, der zwar sicher, aber einfach auffindbar ist. Am besten hinterlegen Sie einen Hinweis in Ihrem Portemonnaie oder bei einer Person, wo die Verfügung auffindbar ist Anschließend wird die Vorsorge- und Betreuungsvollmacht dem Bevollmächtigten ausgehändigt. Wurde ein Betreuer festgelegt, unterliegt er der Kontrolle des Gerichts. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass er nicht einfach nach seinem eigenen Belieben handeln kann, sondern an Ihre Betreuungsverfügung gebunden ist.
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