Kurzdefinition
Barrierefreies Wohnen hilft Ihnen dabei, auch mit körperlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, kann es nötig sein, die Überwindung physischer Barrieren zu gewährleisten, zum Beispiel die einer Treppe. Daneben gilt es auch mangelnden Platz, das Fehlen von Hilfsmitteln wie Haltegriffen oder die Unerreichbarkeit von Geräten zu beseitigen.
Barrierefreies Wohnen hilft Ihnen dabei, auch mit Behinderungen und körperlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Was bedeutet Barrierefreiheit genau? Welche Hilfsmittel gibt es? In welchen Räumen des Hauses ist Barrierefreiheit besonders wichtig und wie lässt sich der barrierefreie Umbau finanzieren? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
Barrierefreiheit: Definition
Der Begriff der Barrierefreiheit ist im §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit körperlichen und sonstigen Einschränkungen ohne fremde Hilfe definiert. Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, kann es nötig sein, die Überwindung tatsächlicher physischer Barrieren zu gewährleisten, zum Beispiel einer Treppe. Daneben gelten aber auch mangelnder Platz, das Fehlen von Hilfsmitteln wie Haltegriffen oder Unerreichbarkeit von Geräten wie einem Küchenherd als Barrieren im Wohnraum.
Gute Gründe für barrierefreies Wohnen
Im Alter barrierefrei zu wohnen, ist für Sie mit vielen Vorteilen verbunden. Der erste und wichtigste Vorzug besteht im Erhalt der Selbstständigkeit. Körperliche Verrichtungen wie den Toilettengang ohne fremde Hilfe zu erledigen, ist für viele Menschen eng mit der eigenen Würde verbunden. Darüber hinaus vereinfacht barrierefreies Wohnen die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal.
Der richtige Zeitpunkt, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, liegt vor dem Eintritt der tatsächlichen Notwendigkeit. Wird die Barrierefreiheit später erforderlich, haben Sie alle Maßnahmen bereits getroffen und müssen sich nicht mehr damit beschäftigen. Darüber hinaus ermöglicht barrierefreies Wohnen den problemlosen Besuch von Verwandten und Freunden mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen.
Barrierefreies Wohnen: Eingangsbereich und Treppen
Alle Bereiche des Hauses lassen sich für barrierefreies Wohnen gestalten. Eine erhöhte Notwendigkeit besteht oft im Eingangsbereich, zwischen Geschossen sowie in Bädern, Duschen, Küchen und WCs.
Barrierefreier Eingang: Die Treppe im Bereich des Hauseingangs lässt sich mit Rampen und Liften barrierefrei gestalten. Bei den Rampen haben Sie die Wahl zwischen fest verbauten Varianten aus Beton und Modellen aus rostfreiem Edelstahl oder eloxiertem Aluminium. Fehlt der Platz für eine Rampe, bietet sich ein platzsparender Lift an. Dabei kann es sich um einen Plattformlift handeln, der auch mit einem Rollstuhl nutzbar ist. Die Alternative ist der Sitzlift, in dem Sie komfortabel Platz nehmen.
Barrierefreie Treppen: Bei Treppen in Innenräumen sind Plattform- und Treppen- beziehungsweise Sitzlifte erste Wahl. Sie machen barrierefreies Wohnen über mehrere Etagen hinweg möglich. Plattform Lifte befördern Sie vertikal und bieten sich für offene Treppen an. Hier kann der Lift neben der Treppe hinauf- und hinunterfahren. Treppen- oder Sitzlifte hingegen folgen dem Treppenverlauf und lassen sich deshalb in offenen wie geschlossenen Treppenaufgängen nutzen.
Barrierefreies Wohnen: Sanitärräume und Küchen
Barrierefreie Sanitärräume: Für barrierefreies Wohnen im Sanitärbereich gibt es diverse Hilfsmittel. Dazu zählen ebenerdige Duschen mit Duschsitzen, Stützklappgriffe für Dusche und WC sowie Badewannen mit Eingangstüren. Für uneingeschränkt rollstuhlgerechte Sanitärräume ist darüber hinaus ausreichend Platz notwendig. Der Rollstuhl sollte neben das WC passen, sodass seitliches Übersetzen auf den Toilettensitz möglich ist. Auch vor der Dusche oder der Badewanne sollte eine Fläche von mindestens 150 x 150 cm frei bleiben, um ungehindertes Manövrieren des Rollstuhls zu ermöglichen.
Barrierefreie Küche: Für Barrierefreies Wohnen in der Küche sollten die Arbeitsplatte, der Herd und die Spüle eine individuell optimale Nutzungshöhe aufweisen. Höhenverstellbare Modelle bieten Barrierefreiheit für mehrere Personen mit unterschiedlicher Körpergröße. Darüber hinaus stellt eine Anordnung über Eck eine gute Erreichbarkeit von einer zentralen Position aus sicher. Rollstuhlgerechtes Wohnen in der Küche erfordert zusätzlich Unterfahrbarkeit von Arbeitsplatte, Herd und Spüle. Zum freien Manövrieren des Rollstuhls ist wie im Bad eine Fläche von mindestens 150 x 150 cm nötig.
Barrierefreies Wohnen finanzieren mit der KfW
Barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen lässt sich auf verschiedene Weise finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Finanzierungsmöglichkeiten an: den KfW-Kredit “Altersgerecht umbauen” 455 sowie den Investitionszuschuss “Altersgerecht umbauen” 159. Der KfW-Kredit 455 ist zinsvergünstigt und kann bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gewährt werden. Beim KfW-Investitionszuschuss 159 beträgt die maximale Höhe der Förderung für barrierefreies Wohnen 6.250 Euro.
Mögliche Nachteile: Die Kreditvergabe oder Gewährung des Investitionszuschusses erfolgt streng zweckgebunden. Die einzelnen Maßnahmen müssen den exakten Vorgaben der detailreich abgefassten DIN 18040-2 entsprechen, auch wenn die praktischen Gegebenheiten vor Ort dagegensprechen. Darüber hinaus müssen alle Arbeiten von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, selbst wenn Sie, Verwandte oder Freunde die Maßnahmen in Eigenregie umsetzen könnten. Die Zahlung erfolgt außerdem nur für abgeschlossene Maßnahmen. Sie müssen also in Vorleistung gehen und haben keine Garantie für die spätere Unterstützung.
Barrierefreies Wohnen finanzieren mit der Pflegekasse
Mehr Flexibilität bietet der Zuschuss für Wohnraumanpassungen der Pflegekasse. Er ist auf 4.000 Euro pro Maßnahme begrenzt. Als Maßnahme gilt die Gesamtheit aller notwendigen Einzelmaßnahmen für barrierefreies Wohnen zu einem gegebenen Zeitpunkt. Sie können zum Beispiel als Teil einer Maßnahme zugleich Haltegriffe an der Toilette installieren, eine Rampe im Eingangsbereich anbringen und einen Sitz in der Dusche einbauen.
Der Zuschuss für Wohnraumanpassungen der Pflegekassen wird vor Beginn der Maßnahmen auf Antrag gewährt. Er kann auch mehrmals bewilligt werden, wenn sich die Anforderungen an barrierefreies Wohnen im Laufe der Zeit ändern. Der Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Maßnahme macht die Finanzierung umfangreicher Umbauarbeiten alleine mit dem Zuschuss der Pflegekasse jedoch schwierig. Die Gesamtkosten für eine neue ebenerdige Dusche können das Budget bereits sprengen.
Barrierefreies Wohnen finanzieren mit Leibrenten und Teilverkauf von Immobilien
Bei der privaten Finanzierung haben Sie die größte Flexibilität und gegebenenfalls einen Zugriff auf höhere Summen für die altersgerechte Umgestaltung des Wohnraums. Als Quelle für die private Finanzierung kommen bei Immobilienbesitzern insbesondere der Immobilien-Teilverkauf sowie Leibrenten in Frage. Zu diesen beiden Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich direkt hier auf unserer Webseite ausführlich informieren.
Fazit
Barrierefreies Wohnen im Alter erhöht die Lebensqualität. Alle Bereiche des Hauses lassen sich barrierefrei gestalten. Um eine barrierefreie Wohnung zu finanzieren, können Sie Kredite und Zuschüsse der KfW oder einen Pflegekassenzuschuss nutzen. Bei einer Finanzierung mittels Immobilien Teilverkauf oder einer Immobilien-Leibrente profitieren Sie von größerer Flexibilität und höheren Summen, um barrierefreies Wohnen wunschgemäß zu verwirklichen.
*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen