Vor allem mit Blick auf die wärmere Jahreszeit bietet ein Balkon einen gemütlichen Platz im Freien, um den Kaffee am Nachmittag in der Sonne oder ein Glas Wein an einem lauen Sommerabend zu genießen. Der Anbau eines Balkons hat aber auch viele weitere Vorteile. Er schafft zusätzlichen Wohnraum und erhöht den Marktwert einer Immobilie. Ein weiterer Pluspunkt: Bei fast jedem Haus ist ein nachträglicher Balkonanbau möglich. Dennoch gilt es dabei einiges zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, welche Kosten bei einem Balkonanbau entstehen und welche Genehmigungen erforderlich sind.
Kann man einen Balkon nachträglich anbauen?
Wer einen Balkon nachrüsten möchte, sollte vorab klären, ob die baulichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. In den einzelnen Bundesländern gelten verschiedene Vorschriften, um einen Balkon nachträglich anbauen zu können, wie beispielsweise ein Mindestabstand zum Nachbargebäude. Sind die baulichen Voraussetzungen gegeben und werden die geltenden Vorschriften eingehalten, ist schließlich eine Baugenehmigung einzuholen, um den Balkon nachträglich anbauen zu können. Architekten oder Balkonbauer werden Sie diesbezüglich fachkundig beraten.
Wer einen Balkon nachrüsten möchte, sollte einen weiteren wichtigen Punkt bei der Planung beachten: Wenn der neue Anbau darunterliegende Fenster in einem Mehrfamilienhaus verschattet, wird der dort wohnhafte Nachbar wahrscheinlich etwas gegen diese Baumaßnahme einzuwenden haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, vorab seine Zustimmung einzuholen.
Welche Genehmigungen braucht man, um einen Balkon nachträglich anzubauen?
Da ein Balkon eine wesentliche Veränderung am Gebäude und am Erscheinungsbild darstellt, ist er genehmigungspflichtig. Er sollte zudem stabil sein und eine gewisse Statik aufweisen. Um einen Balkon bauen zu können, benötigen Sie in Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Eigentümern neben einer Baugenehmigung auch die schriftliche Zustimmung der Miteigentümer. Neue Balkongeländer sind übrigens in der Regel ebenfalls genehmigungspflichtig. Die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Wenn Sie einen Balkon nachträglich anbauen möchten, wird der Bauantrag für das Vorhaben in der Regel vom Architekten, dem Balkonbauer oder dem Bauingenieur beim Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Welche Arten von Balkonen gibt es und welcher Balkon lässt sich am besten nachrüsten?
Möchten Sie einen Balkon nachträglich anbauen, haben Sie entsprechend der baulichen Voraussetzungen die Wahl zwischen verschiedenen Balkon-Modellen. Neben ihrer Größe und Form unterscheiden sie sich insbesondere durch ihre Bauart.
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Balkon nachträglich anbauen mit Stützen
Die einfachste und günstigste Art, einen Balkon nachträglich anzubauen, ist ein Anbau mit vier Stützen. Der selbsttragende Vorstellbalkon wird zur Sicherheit an der Hauswand befestigt.
Der Anbaubalkon, oder auch teilselbsttragender Vorstellbalkon, wird auf zwei Stützen aufgestellt und zusätzlich an der Hauswand verankert. Im Gegensatz zum selbsttragenden Vorstellbalkon wird jedoch ein Statiker benötigt, der den Anbau prüft, da in diesem Fall größere Kräfte auf das Gebäude wirken.
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Balkon nachträglich anbauen ohne Stützen
Die hübschere, aber auch teurere Variante, einen Balkon nachträglich anzubauen, besteht aus einem freitragenden Balkon. Der als Kragarmbalkon bezeichnete Anbau wird an der Hauswand über zusätzliche Träger montiert. Verfügt das Gebäude über Nischen, eignet sich unter Umständen auch ein sogenannter Nischenbalkon, der jedoch oft relativ klein ist.
Ein nachträglicher Balkonanbau ohne Stützen erfordert in jedem Fall die Begutachtung durch einen Statiker. Da dieser Anbau mit hohem Aufwand verbunden ist, eignet er sich vorrangig für Gebäude mit Hanglage oder an fließenden Gewässern. Wer einen Balkon nachträglich anbauen möchte, hat also die Wahl zwischen verschiedenen Modellen und Formen und sollte sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, welche Ausführung sich im individuellen Fall am besten eignet.
Welche Hausseite eignet sich am besten, um einen Balkon nachträglich anzubauen?
Bei der Überlegung, wo der Balkon nachträglich angebaut werden soll, spielt in erster Linie die Ausrichtung, also die Himmelsrichtung des neuen Freisitzes eine entscheidende Rolle. Sonnenanbeter bevorzugen einen Südbalkon und Frühaufsteher einen Balkon im Osten, um den Sonnenaufgang zu genießen. Diejenigen, die den Abend gerne bei einem romantischen Sonnenuntergang im Freien verbringen möchten, entscheiden sich für eine Ausrichtung nach Westen.
Was kostet es, einen Balkon nachträglich anzubauen?
Ob sich ein Balkon nachträglich anbauen lässt, hängt in einigen Fällen auch vom Budget des Eigentümers ab. Im Internet sind verschiedene Balkon-Rechner verfügbar, die eine ungefähre Einschätzung ermöglichen. Die Kosten für einen Balkonanbau richten sich in erster Linie nach der Art des Modells. Möchten Sie beispielsweise an einem Gebäude einen Balkon auf vier Stützen nachträglich anbauen lassen, werden im Durchschnitt etwa 7.000 EUR pro Balkon fällig.
Der Einbau eines freitragenden Balkons ist mit wesentlich mehr Aufwand verbunden. Die Kosten für einen Balkon ohne Stützen belaufen sich daher im Durchschnitt auf rund 15.000 EUR. Diese Angaben sind rein informativ und stellen nur einen ungefähren Richtwert dar. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir in jedem Falle die Beratung durch einen Experten.
Die Kosten für einen Balkon sind auch von der Nutzfläche, dem Material des Balkongeländers und der Größe der Balkontür abhängig. Der nachträgliche Anbau bietet sich insbesondere dann an, wenn die Außenfassade gedämmt und neue Fenster eingebaut werden. Während die Gebäudedämmung teilweise über öffentliche Fördermittel finanziert werden kann, sind der Balkonanbau und andere Modernisierungsmaßnahmen in der Regel vom Eigentümer selbst zu bezahlen.
Obwohl ein Balkon viele Vorteile mit sich bringt und vor allem im Sommer die Lebensqualität erhöht, ist dieser Traum für viele aufgrund der hohen Kosten nicht zu verwirklichen. Eine Möglichkeit, um ohne die Aufnahme eines Modernisierungskredites oder anderen Abstrichen an die nötigen finanziellen Mittel zu gelangen, stellt der Immobilienteilverkauf dar. Je nach individuellem Bedarf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie an einen Immobilienpartner und erhalten eine Sofortauszahlung zur freien Verfügung. Gleichzeitig können Sie dank einem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchsrecht weiter wie gewohnt in Ihrer Immobilie wohnen, behalten als Mehrheitseigentümer die volle Kontrolle über sämtliche Umbauarbeiten wie beispielsweise den Anbau eines Balkons und profitieren auch weiterhin von der Wertsteigerung.
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Wer einen Balkon nachträglich anbauen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen und Formen. Je nach Ausführung, ist ein nachträglicher Anbau häufig mit hohen Kosten verbunden und es empfiehlt sich bereits im Vorfeld zu kalkulieren. Trotzdem bietet ein Balkon vor allem in den Sommermonaten viele Vorteile und lässt sich mit einem Immobilienteilverkauf sicher und einfach finanzieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass neben der Zustimmung der Miteigentümer in der Regel auch eine Baugenehmigung erforderlich ist. In den meisten Fällen ist zudem die Prüfung durch einen Statiker erforderlich, um die Stabilität des Balkons zu gewährleisten.
*Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen. Er stellt keine Finanzberatung dar.