Das Dauerwohnrecht ist eine besondere Form des Wohnrechts, mit dem es einer Person gestattet wird, eine bestimmte Wohnung oder ein Haus entweder dauerhaft zu bewohnen oder anderweitig zu nutzen. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn eine Immobilie frühzeitig an einen Käufer oder einen Erben übertragen werden soll und der Verkäufer dort noch weiterhin wohnen bleiben möchte. Alles Wissenswerte zum lebenslangen Wohnrecht erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Ein Dauerwohnrecht beschreibt das Recht, dauerhaft in einer Wohnung oder in einem Haus wohnen zu dürfen. Es handelt sich dabei um ein Nutzungsrecht für eine oder mehrere Personen, das sich auf eine bestimmte Immobilie bezieht. Das Dauerwohnrecht kann entweder durch den Eigentümer der Immobilie eingeräumt werden oder aufgrund gesetzlicher Regelungen entstehen, beispielsweise im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen.
Das Dauerwohnrecht unterscheidet sich von anderen Wohnungsrechten wie beispielsweise dem Mietrecht, da es zeitlich nicht begrenzt ist. Es ist nicht einfach kündbar, sondern besteht so lange, bis es durch vertragliche Vereinbarungen oder durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird.
Das Dauerwohnrecht und das Wohnungsrecht sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber einige Unterschiede aufweisen.
Das Dauerwohnrecht bezieht sich auf das Recht, dauerhaft in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, unabhängig davon, wer Eigentümer des Objekts ist.
Das Wohnungsrecht beschreibt hingegen das Recht, eine bestimmte Wohnung in der Regel über einen Mietvertrag zu nutzen. Es handelt sich dabei häufig um ein zeitlich begrenztes Recht, das gegen Entgelt gewährt wird und durch Kündigung beendet werden kann.
Von einem bloßen Wohnrecht zu unterscheiden ist das sogenannte Nießbrauchrecht, wie es beispielsweise bei einem Teilverkauf eingetragen wird.
Im Vergleich zu einem Nießbrauch besitzen Inhaber eines Wohnrechts geringere Rechte – diese beziehen sich im Wesentlichen nur auf das Wohnen. An den Vorteilen einer Immobilie wie der Wertsteigerung haben sie keinen Anteil. Beispielsweise können sie ein Haus, für das sie ein Wohnrecht besitzen, auch nicht vermieten. Nießbraucher hingegen partizipieren an der Wertsteigerung, können die Immobilie vermieten und behalten zu jedem Zeitpunkt die vollständige Kontrolle über Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Der Nießbrauch wird wie auch das Wohnrecht notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Der Wert einer Immobilie mit eingetragenem Dauerwohnrecht richtet sich nach verschiedenen Kriterien:
Das Dauerwohnrecht kann verschiedene Bedingungen und Einschränkungen beinhalten, die sich auf den Wert der Immobilie auswirken. Beispielsweise kann das lebenslange Wohnrecht den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie einschränken, was den Immobilienwert in der Regel mindert.
Um einen zuverlässigen Wert einer Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht zu erhalten, empfiehlt sich die Erstellung einer Wertermittlung durch einen anerkannten Gutachter.
Wenn Sie ein Haus kaufen, auf dem ein Dauerwohnrecht eingetragen ist, sollten Sie sich im Vorfeld über die Bedingungen und Einschränkungen des Wohnrechts informieren. Das Dauerwohnrecht kann verschiedene Auswirkungen auf die Nutzung und Veräußerung der Immobilie haben. Beispielsweise kann es dem Inhaber das Recht einräumen, lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Der Käufer kann sein Haus in diesem Fall daher nicht umfänglich selbst nutzen.
Das Dauerwohnrecht ist ein beschränktes persönliches Recht, das der Inhaber an andere Personen verkaufen kann. Der Verkauf des Wohnrechts kann jedoch mit bestimmten Bedingungen und Einschränkungen verbunden sein. Zudem ist zu beachten, dass der Verkauf die Rechte des Eigentümers der Immobilie nicht beeinträchtigen darf.
Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht haben das Recht, in der betreffenden Immobilie zu wohnen, solange sie leben. Das lebenslange Wohnrecht kann mit weiteren Rechten verbunden sein, wie zum Beispiel dem Recht auf Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen oder Gärten.
Allerdings können auch Einschränkungen und Pflichten mit dem Dauerwohnrecht verbunden sein. Der Bewohner kann beispielsweise verpflichtet werden, die Räume in einem guten Zustand zu halten oder sich an anfallenden Instandhaltungskosten zu beteiligen. Darüber hinaus können auch bestimmte Regeln wie das Verbot von Umbauarbeiten oder Untervermietung mit dem lebenslangen Wohnrecht verbunden sein. Verstöße gegen diese Pflichten können im schlimmsten Fall zum Verlust des Wohnrechts führen.
Das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht ist eine besondere Form des Dauerwohnrechts. Der Berechtigte verfügt dabei über zusätzliche Rechte, die dem eines Eigentümers ähneln. Er kann beispielsweise das Objekt wie ein Eigentümer nutzen, umbauen, vermieten und veräußern. Aufgrund dieser erweiterten Rechte kann dieses Wohnrecht erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Immobilie haben.
Das Dauerwohnrecht hat für den Berechtigten verschiedene Vorteile:
Allerdings gibt es auch Einschränkungen und Pflichten, die mit einem Wohnrecht verbunden sind, wie bestimmte Verhaltensregeln oder Instandhaltungspflichten.
Ein Dauerwohnrecht kann in der Regel nicht einfach gekündigt werden. Nur in bestimmten Fällen kann das Wohnrecht durch den Eigentümer aufgelöst werden. Dazu gehören beispielsweise Fälle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Berechtigten, wie beispielsweise schwere Beschädigungen der Immobilie oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung. Auch im Falle einer Enteignung oder einer Zwangsversteigerung der Immobilie kann das Dauerwohnrecht erlöschen.
Die Kündigung eines Dauerwohnrechts ist in der Regel schwierig und mit hohen Hürden verbunden. Der Berechtigte genießt einen besonderen Schutz und es bedarf in der Regel eines triftigen Grundes, um das Wohnrecht zu beenden.
Der Abschluss eines Dauerwohnrechtvertrags sollte mit der Unterstützung eines Notars erfolgen. Er berät beide Parteien und sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sobald die Vereinbarung unterzeichnet ist und vom Notar beglaubigt wurde, wird das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen. Mit der Eintragung im Grundbuch ist das Dauerwohnrecht offiziell gültig.
Das Dauerwohnrecht wird im Grundbuch als beschränkt persönliches Recht eingetragen. Diese Eintragung erfolgt in der Regel als sogenanntes Nießbrauchsrecht und gibt Auskunft darüber, ob es für die betreffende Immobilie ein Wohnrecht gibt.
Durch die Eintragung ins Grundbuch wird sichergestellt, dass das Recht im Falle eines Eigentümerwechsels an den neuen Eigentümer übergeht. Das Dauerwohnrecht bleibt also auch dann bestehen, wenn die Immobilie verkauft oder vererbt wird.
Ein Dauerwohnrecht kann unter Umständen auch vererbt werden. Ein solches Wohnrecht bleibt auch nach dem Tod des Berechtigten bestehen, sofern im Vertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden.
Im Allgemeinen sind keine weiteren Schritte erforderlich, um dieses Wohnrecht auf die Erben zu übertragen, da es im Grundbuch bereits eingetragen ist. Allerdings sollten die Erben sich im Falle eines Todes des Berechtigten mit dem Notar oder einem Anwalt in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Fragen und Formalitäten geklärt sind.
Im Falle einer Vererbung des Dauerwohnrechts gelten die gleichen Bedingungen und Einschränkungen für die Erben weiterhin. Das Wohnrecht kann daher unter denselben Bedingungen und für denselben Zeitraum ausgeübt werden, wie es im Vertrag vereinbart wurde.
Ein Dauerwohnrecht bietet Immobilieneigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilie teilweise oder ganz zu verkaufen oder zu verschenken, und sie dennoch zu nutzen.
Die Vereinbarung eines solchen Wohnrechts erfordert den Abschluss eines rechtlich bindenden Vertrags, der sämtliche Bedingungen festlegt. Dieser Vertrag wird bei einem Notar unterzeichnet, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Im Falle einer Vererbung des Dauerwohnrechts bleibt es bestehen und geht auf die Erben über, sofern im Vertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden.
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